Fluchtwegmarkierung: Vorschriften & Empfehlungen

Ob Lagerhallen, Parkhäuser, Betriebsgelände, Treppenhäuser oder industrielle Gelände. All diese Flächen müssen entsprechende Fluchtwege bereithalten. Und genau aus diesem Grund ist eine professionelle Fluchtwegmarkierung unerlässlich. Doch welche gesetzlichen Vorschriften sind bei der Fluchtwegkennzeichnung zwingend einzuhalten? Und welche Vorteile bringt die Fluchtwegmarkierung mit sich?

Was ist ein Fluchtweg?

Bei Fluchtwegen handelt es sich um besonders gekennzeichnete Wege innerhalb von Gebäuden. Sie dienen in erster Linie der Selbstrettung. So können betroffenen Personen diese aus eigener Kraft bestreiten. Fluchtwege führen über notwendige Flure, Treppen und Ausgänge direkt ins Freie oder in einen sicheren Bereich. Die genaue Gesetzeslage hierzu können Sie §36 Absatz 1 der MBO (Musterbauordnung) entnehmen. Außerdem beinhalten Fluchtwege auch nicht notwendige Treppenhäuser, Treppen und Notleitern. Detaillierte gesetzliche Vorschriften hierzu finden Sie in §35 Absatz 1 der MBO (Musterbauordnung). 

Wichtig: In der Regel dienen Fluchtwege auch als Rettungswege. Sie finden also nicht nur zur Flucht aus einem Gefahrenbereich, sondern auch zur Personenrettung durch Rettungskräfte Verwendung. 

Fluchtwege und Notausgänge: Diese Vorschriften gelten

Für Arbeitsstätten und andere öffentliche Gebäude schreibt der Gesetzgeber eine deutlich sichtbare Fluchtwegkennzeichnung vor. Demzufolge sind Verantwortliche zur Anbringung verpflichtet. Denn nur so können Personen, die sich in Notsituationen in den jeweiligen Gebäuden befinden, schnellstmöglich nach draußen gelangen. Hierfür reicht es nicht aus, ein einfaches Schild mit der Aufschrift „Notausgang“ anzubringen. Ganz im Gegenteil: In Deutschland ist die Gestaltung der Fluchtwegmarkierung in den Vorschriften der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ARS A1.3 und ARS A2.3) festgelegt. 

Die neuen Vorgaben der ASR A1.3 und ARS A2.3:

Sofern keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, sind langnachleuchtende Rettungs- und Brandschutzzeichen erforderlich. Die bisherigen Vorgaben zur Fluchtwegkennzeichnung der ASR A1.3 gelten ab sofort für sämtliche Rettungs- und Brandschutzzeichen. 

Vorschriften der Fluchtwegmarkierung für Treppenhäuser und Türen

Fluchttüren müssen jederzeit leicht ersichtlich sein. Hierfür ist eine entsprechende Markierung unabdingbar. Häufig sind Hinweisschilder verkehrt angebracht, was verheerende Folgen nach sich ziehen kann. So bedeutet ein Pfeil nach oben, dass man auf demselben Stockwerk geradeaus laufen muss. Ein Pfeil nach unten hingegen, weist darauf hin, das Stockwerk zu wechseln. Die Pfeilrichtung dient also der Laufrichtung und nicht etwa der Kennzeichnung einer zu durchquerenden Türe. Da nur selten ausreichend Ein- und Ausgänge vorhanden sind, müssen häufig weitere Türen eingebaut werden. Sofern diese im Alltag keine Verwendung finden, sind sie mit einem Alarm zu versehen. Abschließen ist nicht erlaubt, denn Fluchttüren müssen jederzeit zugänglich sein. 

Auch für Treppen gibt es spezielle Vorschriften. So müssen diese nach dem Bauordnungsrecht im Brandfall einen sicheren Rückzugsort darstellen. Fluchttreppen hingegen müssen den Anforderungen des §34 der Musterbauordnung entsprechen. Denn sie sind in vielen Gebäuden häufig ein wichtiger Bestandteil der Fluchtwege. Hier spricht man auch von vertikalen Fluchtwegen. Damit diese den jeweiligen Anforderungen entsprechen, erfolgt die Einteilung in fünf Gebäudeklassen (GK1 bis GK5). Unterschieden wird zwischen den tragenden Teilen und den Bodenbelägen der Treppen:

  • Fluchttreppen in GK1 und GK2 = keine Anforderungen
  • Fluchttreppen in GK 3 bis GK5 = Nicht brennbare Materialien und Beläge

Gesonderte Regelungen gelten für Feuertreppen, die ausschließlich im Not- oder Brandfall zu benutzen sind. Sie sind meist in Form von Stahltreppen mit Stufen aus Gitterrost außerhalb von Gebäuden angebracht. 

Planungsvorschriften für Notausgänge und Fluchtwege

Fluchtwege führen stets zu einem Notausgang oder Notausstieg. Allerdings müssen Sie dabei berücksichtigen, dass Notausstiege keine Notausgänge ersetzen. Als Notausstieg kann zum Beispiel ein Fenster im 3. Stock dienen. Dieses ist für die Feuerwehr gut zu erreichen, allerdings für einen Ausstieg ohne Hilfe durch Rettungskräfte ungeeignet. Ein Notausstieg stellt demnach eine Ergänzung zum Notausgang dar. Denn ist dieser durch Feuer oder ähnliche Gefahren versperrt, können die Rettungskräfte auf den Notausstieg zurückgreifen. Ein Notausgang hingegen führt direkt nach draußen oder in ein sicheres Areal wie einen Feuerschutzraum. 

Wissenswert: Möchten Sie Ihre alte Fluchtwegmarkierung durch eine normentsprechende Kennzeichnung ersetzen? Kein Problem: Wir kümmern uns auch um die Entfernung von Linienmarkierungsfarbe. Und im Anschluss bringen wir die neue Fluchtwegmarkierung auf dem Boden, den Wänden und den Türen an. 

Weitere Vorschriften, die Sie bei der Planung von Fluchtwegen und Notausgängen unbedingt berücksichtigen müssen:

  • Planen Sie Aufzüge nicht in ihren Fluchtweg mit ein, denn die Benutzung dieser ist im Brandfall nicht gestattet.
  • Achten Sie darauf, dass sämtliche Fenster, die als Notausgänge dienen, über stabile Fensterbänke verfügen. Beim Aufsteigen dürfen sie keinesfalls zu brechen drohen.
  • Türen in Richtung Fluchtrichtung müssen nach außen hin zu öffnen sein.
  • Sämtliche Fluchtwege sind kontinuierlich freizuhalten. Um dies sicherzustellen, müssen alle vorhandenen Notausgänge und Notausstiege entsprechend gekennzeichnet sein.
  • Beschriften Sie alle Fluchttüren nach außen hin gut sichtbar als Notausgang.
  • Verwenden Sie in Parkhäusern unbedingt Absperrungen in Form von Parkbügeln. Denn so verhindern Sie eine Blockierung der Fluchtwege. 
  • Sämtliche Fluchtwegmarkierungen müssen jederzeit gut lesbar und erkennbar sein.
  • Bei zwei verschiedenen Fluchtwegen, ist sicherzustellen, dass diese nicht denselben Flur überqueren.
  • Automatische Türen dürfen nur dann Bestandteil des Fluchtweges sein, wenn diese schnell und einfach auch von Hand zu öffnen sind. Alternativ dazu muss sichergestellt sein, dass sie sich in Notsituationen von selbst öffnen und offenbleiben. 

Das sind die Vorteile

Die eindeutige Fluchtwegmarkierung ist unerlässlich und bringt zugleich auch noch jede Menge Vorteile mit sich. So garantiert die gesetzlich vorgeschriebene Fluchtwegkennzeichnung mittels langnachtleuchtender Schilder und Piktogramme:

  • eine schnelle und sichere Evakuierung im Notfall
  • deutlich sichtbare Orientierungshilfen selbst bei Stromausfall
  • eine unkomplizierte Selbstaufladung durch UV- oder sichtbare Strahlung
  • das Wegfallen von Inspektionen und Wartungen, wie sie bei Notleuchten üblich sind
  • verlässliche Navigationshilfen für Rettungskräfte und Co.

Fluchtwegmarkierung: Eine Kaufempfehlung

Die Fluchtwegmarkierung stellt für viele Verantwortliche lediglich ein „notwendiges Übel“ dar. Das liegt vermutlich daran, dass die meisten Menschen niemals in die Notsituation kommen, flüchten zu müssen. Das ist gut so und sollte möglichst lange der Fall sein. Doch im Ernstfall bleibt keine Zeit für lange Überlegungen, welcher Weg der Richtige ist, um in Sicherheit zu gelangen. Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Sie darüber zu informieren, wie wichtig eine professionelle Fluchtwegmarkierung ist. Als langjähriger Experte in den Bereichen Fluchtwegkennzeichnung, Hallenmarkierung und Parkplatzmarkierung können Sie sich auf uns verlassen. Darüber hinaus haben wir uns auch auf die Reparatur von Betonböden, die Betoninstandsetzung, die Dehnfugensanierung sowie weitere Dienstleistungen spezialisiert.