Ihr Spezialist für Hallenmarkierung in Deutschland.

Wo viele Fahrzeuge und Fußgänger aufeinandertreffen, sollten die praktischen Orientierungshilfen nicht fehlen. Denn ob Bodenmarkierungen in Industriehallen oder eine Bodenmarkierung für Lager: Die optische Hervorhebung ausgewählter Flächen punktet mit zahlreichen Vorteilen. Mit ihr sorgen Sie für reibungslose Arbeitsabläufe und erhöhte Sicherheit. Dabei sind Hallenmarkierungen im Normalfall täglichen und oftmals hohen Belastungen ausgesetzt. Mit unserer Expertise und der hochwertigen Qualität unserer Materialien und Verlegungsarbeiten garantieren wir Ihnen auch bei intensiver Nutzung langlebige Hallenmarkierungen. Zudem kennen wir die geltenden Rechtsvorschriften und setzen Ihre Vorstellungen unter ihrer Berücksichtigung wunschgemäß um. So profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter von einem sicheren Miteinander und einer höheren Produktivität.

Hallenmarkierungen: Mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen

Nicht nur die regelmäßige Reparatur von Betonböden oder das

Entfernen von Schrauben und Dübeln sollte zur Gewährleistung der Sicherheit auf Ihrer Tagesordnung stehen. Sondern auch eine den geltenden Vorschriften entsprechende

Hallenmarkierung. Denn für Lager- oder Logistikhallen, Werk- oder Industriehallen gilt gleichermaßen: Die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher steht an erster Stelle. Und genau dafür sorgen farbliche Markierungen auf polierten Betonböden und anderen Bodenbelägen. Wunschgemäß können wir für Sie ausgewählte Flächen für bestimmte Personengruppen spezifizieren, Warnhinweise oder Wegführungen zur besseren Orientierung anbringen. Fahrspuren, Gehwege, Rettungsgassen oder Sperrflächen – wir realisieren Ihre Wünsche. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei Betoninstandsetzungen, Hallenbodenmarkierungen und mehr! Wir bieten Ihnen das erforderliche Know-how, innovative Techniken und die nötige Portion Inspiration! All das selbstverständlich stets in Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung, Vorgaben der Berufsgenossenschaften und weiterer obligatorischer Regularien.

Gesetzliche Bestimmungen

Bei der Konzeption und Umsetzung Ihrer Pläne sollten Sie unbedingt die geltenden Hallenmarkierungen Vorschriften beachten. Aufgrund der hohen Anforderungen an Sicherheit am Arbeitsplatz finden sich neben allgemeinen gesetzlichen Vorgaben auch normative Regelwerke für spezifische Anwendungsfälle. So gibt es gezielte Vorschriften für Bodenmarkierungen in Industriehallen wie auch zur Unfallverhütung durch Sicherheitsleitsysteme in Lagerhallen. Darüber hinaus erstellen die einzelnen Bundesländer und Berufsgenossenschaften jeweils eigene Regelungen.

Wir stellen Ihnen die wichtigsten Vorschriften für einen regelkonforme Hallenmarkierung im Folgenden vor:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Nach § 3 der bundesweit gültigen Arbeitsstättenverordnung müssen Hallenmarkierungen farbig gekennzeichnet und stets deutlich erkennbar sein. Weitere Details finden sich im Abschnitt zur Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsystemen. Wir garantieren Ihnen bei all unseren Bodenmarkierungen eine hohe Leuchtkraft und lange Haltbarkeit.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten / Sicherheit und Gesundheitskennzeichnung (ASR): Die ASR A 1.3. legt die Ausführungsdetails zur farbigen Markierung von Begrenzungen fest. Auch hier bildet eine deutliche, langfristige Erkennbarkeit die Grundlage der Vorschrift: Eine Entfernung von Linienmarkierungsfarbe ist zu keiner Zeit gestattet. Darüber hinaus finden Sie Angaben zu Maßen wie einer Mindestbreite von fünf Zentimetern bei Bodenmarkierungen. Die Farbwahl wird in Abhängigkeit zum Farbton des Untergrunds spezifiziert. ASR-A 1-5-1-2 enthält weitere Details zu Fußböden, ASR-A 2-3 zu Fluchtwegen und Notausgängen.
  • Berufsgenossenschaften: Auch die einzelnen Berufsgenossenschaften widmen sich der Gestaltung von Hallenmarkierungen. Die „Regeln für innerbetriebliche Verkehrswege“ sowie die „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ sind in der Berufsgenossenschaftsverordnung (BGV) festgelegt. Besonderes Augenmerk sollten Sie bei Ihren Bodenmarkierungen auf die Unfallverhütungsvorschriften nach BGV A8 sowie das Merkblatt M11 werfen. Auch im Speziellen zu Industriemarkierungen enthält die BGV detailreiche Vorgaben. Sie empfiehlt für dunkle Böden die Farben Gelb oder Weiß und Streifen mit einer Breite von zehn Zentimetern.

Hinweis: Über einen langen Zeitraum nachleuchtende Hallenmarkierungen gewährleisten bei einem möglichen Ausfall künstlicher Leuchtmittel weiterhin eine problemlose Orientierung.

Zur Breite der Hallenmarkierungen haben wir bereits zwei Beispiele genannt. Allgemein richtet sie sich nach der Größe der primär genutzten Transportmittel und geladenen Güter. Dazu werden sogenannte Rand- und bei Gegenverkehr zudem Begegnungszuschläge addiert. Ebenfalls wichtig: Die Anzahl der Mitarbeiter, die an einem herkömmlichen Werktag auf der zu markierenden Fläche zusammenkommt. Eine Bodenmarkierung darf niemals schmaler als 110 Zentimeter sein. Hinsichtlich der Breite der Markierungsstreifen gelten allgemein folgende Mindestwerte:

  • bis 100 Personen: 1,10 Meter
  • bis 250 Personen: 1,65 Meter
  • bis 400 Personen: 2,20 Meter

Üblicherweise werden Bodenstreifen jedoch mindestens zehn Zentimeter breiter aufgetragen.

  • Beachten Sie zudem die Richtlinien der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft oder der Garagenverordnung. Auch die DIN 6 7 5 1 0 kann einschlägige Vorschriften enthalten. Die ARL-A 1-8 widmet sich im Speziellen Verkehrswegen bei der Arbeitsausführung, die DGUV-Vorschrift 9 der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Allgemeine Regularien finden Sie schließlich in § 1.3. der Unfallverhütungsvorschrift zur Markierung von Fahrwegen in der Produktion und Industrie.

Neben diesen allgemeinen Vorgaben werden wir abhängig von Ihren individuellen Gegebenheiten weitere Anforderungen für Sie umsetzen. Möchten Sie sich selbst informieren, kontaktieren Sie zunächst Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.

Hinweis: Auch innerhalb der Europäischen Union werden Bodenmarkierungen als essenzieller Teil der alltäglichen Arbeit und Industrie- und Lagerhallen angesehen. Gemäß der Richtlinie 92/58/EWG sind Unternehmen mit großen Lagerhallen und Sitz in einem der Mitgliedsstaaten grundsätzlich zu einer Bodenmarkierung verpflichtet. Eine Nichtbeachtung der grenzübergreifenden Vorschrift kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Hallenmarkierungen: die Vorteile für Ihr Unternehmen

Mit Hallenmarkierungen auf polierten Betonböden oder einem anderen Untergrund sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite. Sie profitieren von zahlreichen weiteren Vorteilen:

  1. Mit einer Industrie Bodenmarkierung erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrer Lager-, Produktions- oder Logistikhalle. Dank Warnmarkierungen und farbigen Kennzeichnungen auf dem Boden können Sie nicht nur Wegführungen verdeutlichen. Dadurch kennzeichnen Sie auch Sperrflächen kennzeichnen und verhindern mögliche Arbeitsunfälle durch bewegliche Gegenstände. Areale zum Abstellen von Paletten oder Schwertransportern können Sie mithilfe von Hallenmarkierungen ebenfalls kenntlich machen.
  1. Neben der Sicherheit profitieren Sie auch finanziell. Denn mit intelligent gelegten Hallenmarkierungen lassen sich Arbeitsprozesse effizient gestalten. So sparen Sie Zeit, erhöhen die Effektivität interner Abläufe und Betriebsstrukturen und steigern Ihren Umsatz.
  2. Schließlich sparen Sie wertvollen Platz ein: Durch eine Optimierung der Flächenkapazitäten in Ihrer Halle wird jeder Quadratmeter bestmöglich ausgenutzt. So lassen sich neue technische Anlagen oder weitere Fahrzeuge in Ihrer vorhandenen Lagerhalle unterbringen.

Unser Service: Qualität & Erfahrung

Das alles erscheint Ihnen sinnvoll, doch viel auf einmal? Überlassen Sie Ihre Hallenmarkierung einfach uns! Während Sie sich Ihrem Kerngeschäft widmen, erstellen wir Ihnen individuelle Bodenkennzeichnungen nach Ihren Wünschen. Dabei beginnen wir bereits vor der eigentlichen Markierung. Bedarfsgerecht stehen wir Ihnen zunächst bei einer erforderlichen Epoxidharzboden Entfernung oder Dehnfugensanierung zur Seite. Sie möchten vorab Ihren Betonboden schleifen? Auch diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie.

Seit mehr als 15 Jahren sind wir als Spezialisten bei Betonriss-Sanierungen auch für Verfahren individueller Hallenmarkierungen tätig. Wir analysieren Böden auf ihre Beschaffenheit und errechnen mögliche mechanische und chemische Belastungen. So finden wir das maßgeschneiderte Material für eine langfristig hochwertige Hallenmarkierung – ob Sie mit Flurfahrzeugen im Lager unterwegs sind oder den Bau einer Sporthalle planen. Setzen Sie auf Sicherheit und Effizienz – und auf Erfahrung und Kompetenz, von der Planung bis zur Ausführung. So können Sie künftig von maßgeschneiderten Verkehrswegen und Lagerplätzen profitieren!